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TREIBHAUSGASE-
"CO2-Fußabdruck"

Im Zuge einer Nachhaltigkeits-Berichterstattungen müssen Unternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen - erheben. Treibhausgase (THG) sind diejenigen Gase in der Erdatmosphäre, die den sogenannten Treibhauseffekt produzieren. Sie absorbieren dabei einen Teil der Sonnenstrahlen, die von der Erdoberfläche reflektiert werden, strahlen diese wieder zurück und erwärmen dadurch die Erdoberfläche bzw. die Atmosphäre. Zu den klimawirksamen Treibhausgasen zählen:

  • Kohlendioxid (CO2) - das beim Verbrauch fossiler Brennstoffe entsteht

  • Methan (CH4) - 25 x klimaschädlicher als CO2, bei Massentierhaltung, Kläranlagen, Mülldeponien   

  • Lachgas (N2O) 

  • fluorierte Gase (F-Gase).

Zur Berechnung der THG-Emissionen werden die Emissionswerte aller Gase in CO2-Äquivalent umgerechnet. Aus diesem Grund spricht man bei der Erfassung von Emissionen bei Unternehmen allgemein vom "CO2-Fußabdruck". Dabei gibt es 3 Geltungsbereiche (sogenannte "scopes") in denen Unternehmen oder Organisationen Treibhausgase ausstoßen: 

  • Scope 1: umfasst die direkte Freisetzung klimaschädlicher Gase im eigenen Unternehmen (bspw. Betrieb des eigenen Heizkessels oder Fuhrpark).

  • Scope 2: umfasst die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Gase durch Energielieferanten 

  • Scope 3: umfasst die indirekte Freisetzung klimaschädlicher Gase in der vor- und nachgelagerten Lieferkette.

 

 

 

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