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CSRD - Corporate Social Responsibility Directive

Die Corporate Sustainability Reporting Directive bestätigt die Ambitionen der EU, Vorreiterin im Bereich eines nachhaltigen Wirtschaftssystems zu sein. Damit soll das erklärte Ziel der Europäischen Kommission, Investitionen in nachhaltigere Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union zu lenken, direkt unterstützt werden. Mit der umfangreichen Erweiterung der berichtspflichtigen Unternehmen sowie der Einführung einer Prüfungspflicht, wodurch vor allem Green Washing verstärkt entgegengetreten wird, kommen für eine Vielzahl von Unternehmen neue Berichterstattungsanforderungen dazu.

 

Im Zusammenhang mit der Taxonomie Verordnung, welche schon jetzt die Wechselwirkung zwischen finanziellen und nicht-finanziellen KPIs (key performance indicator) bestärkt, wird die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter unterstrichen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Themenstellungen auseinandersetzen, werden einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil für sich buchen können.

Zeitlicher Rahmen der CSRD
Die Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten mit 1. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, fallen erstmals unter die neue Richtlinie. 

Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen

Die Berichtspflicht soll auf alle großen Unternehmen (Umsatz: >40M€, Bilanzsumme: >20M€, Mitarbeiter: >250)  sowie alle Unternehmen mit börsennotierten Wertpapieren auf EU-regulierten Märkten, außer Kleinstunternehmen, ausgeweitet werden. ​Schätzungsweise wären damit ca. 50.000 Unternehmen in der EU betroffen, davon 15.000 in Deutschland und ca. 1.500 in Österreich.

Entwicklung eines EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Um die Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen zu erhöhen, wird von der EU ein verpflichtend anzuwendender Berichterstattungsstandard geschaffen. Der Standard soll bis 31.10.2022 vorgelegt werden und wird unter Berücksichtigung von GRI, SASB, TCFD,IIRC, CDSB und CDP sowie den Vorschlägen von IFRS erarbeitet.

Prüfungspflicht und verpflichtende Offenlegung im Lagebericht
Die bisherigen freiwilligen Prüfungen, die viele Unternehmen bereits durchführen haben lassen, wird durch eine verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance, ISAE 3000) ersetzt. 

"Double Materiality" Ansatz

Die neue CSR-Richtlinie folgt zudem einer doppelten Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality“). Das heißt, Unternehmen müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens festhalten. Und sie müssen die Auswirkungen des Betriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte bezüglich Umwelt und Gesellschaft verdeutlichen.

Ab wann wird die CSRD anwendbar sein?

  • GJ 2023: erster Satz von Standards für die  Nachhaltigkeitsberichterstattung (Standardentwurf verfügbar Mitte 2022)

  • GJ 2024: Zweiter Satz von Standards für die 

    Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Übernahme der EU-Richtlinie in die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten: 01.12.2022

Für welche Unternehmen
wird es gelten?

  • Alle großen Unternehmen , die mindestens 2 von 3 Kriterien erfüllen:
    > 250 Mitarbeiter und/oder
    > 40 Mio. € Umsatz und/oder
    > 20 Mio. € Gesamtvermögen

     

  • Börsengelistete Unternehmen

  • Hinweis: Kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen erhalten 3 zusätzliche Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

Wie viele Unternehmen unterliegen der neuen Richtlinie?

  • 49.000 Unternehmen innerhalb der EU
    => 75 % des Gesamtumsatzes der  EU-Unternehmen

Welchen Umfang haben die
Meldepflichten?

  • Doppeltes Wesentlichkeitskonzept: Nachhaltigkeitsrisiken (inkl. Klimawandel), die das Unternehmen betreffen und  Auswirkungen der Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt

  • Prozess zur Auswahl wesentlicher Themen für  Stakeholder​

  • Mehr zukunftsorientierte Informationen,  einschließlich Ziele und Fortschritte auf diesem  Gebiet

  • Offenlegung von Informationen über immaterielles Kapital (Sozial-, Human- und intellektuelles Kapital)

  • Berichterstattung nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU Taxonomy Regulation

Ist eine unabhängige Prüfung durch
Dritte obligatorisch?

Die Prüfung ist obligatorisch mit begrenzter Sicherheit, einschließlich:

  • Integration in den Bericht des Wirtschaftsprüfers,

  • Einbeziehung des wichtigsten Prüfungspartners,

  • Möglichkeit zur Aufnahme der EU-Taxonomie und Verfahren zur Ermittlung wichtiger relevanter Informationen.

Wo sollen Unternehmen
berichten?

  • Aufnahme in den Lagebericht

In welchem Format  sollen Unternehmen berichten?

  • In elektronischer Form einzureichen
    (im XHTML-Format gemäß ESEF-Verordnung)

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